Wichtige Sicherheitshinweise zur Verwendung von Produkten und Komponenten von Code99 im öffentlichen Straßenverkehr

Herausgeber & Verantwortlicher:
Code99 – Inhaber Herr Christian Wilhelm

Geltungsbereich:
Alle elektronischen Baugruppen, Steuergeräte, Modifikationen, Displays, Hardware- und
Softwareprodukte von Code99.

Stand:
Juli 2026

Wichtiger Sicherheitshinweis:
Die Nutzung von Produkten der Marke Code99 im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland sowie in allen Ländern mit vergleichbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen (insb. StVZO / EG-FGV) strengstens untersagt, sofern keine ausdrückliche, formelle Einzelabnahme oder amtliche Betriebserlaubnis vorliegt.

Begleitung bei offizieller Einzelabnahme
Sollte ein Produkt aus dem Hause Code99 explizit für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr konzipiert und vorgesehen sein, lassen wir Dich und die zuständigen Prüforganisationen selbstverständlich nicht im Unklaren. Für derartige, für den Straßenverkehr entwickelte Komponenten liegt jedem Produkt eine kostenlose, umfassende, präzise Dokumentation sowie eine detaillierte Arbeits- und Prüfanweisung bei. Diese führt den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur (z. B. TÜV, DEKRA) Schritt für Schritt durch den Prozess der Begutachtung und der formalen Einzelabnahme (z. B. nach § 21 StVZO). Durch diese lückenlose und transparente Vorbereitung stellen wir sicher, dass die Abnahme für Dich unkompliziert verläuft.

Grundsatz und Ausschluss der Straßenzulassung:
Sämtliche von Code99 (Inhaber: Herr Christian Wilhelm) entwickelten, gefertigten oder vertriebenen Produkte,
Steuerungen, elektronischen Baugruppen, Zusatzmodule sowie kundenspezifischen Hardware- und
Softwarelösungen sind – sofern nicht explizit und schriftlich anders ausgewiesen – ausschließlich für den
Einsatz im Motorsport, zu Ausstellungs-, Versuchs-, Labor- oder privaten Hobbyzwecken konzipiert. Die Produkte verfügen in der Regel über keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), keine ECE-
Typgenehmigung, kein Teilegutachten und keine CE-Kennzeichnung für den spezifischen automotive-Sektor im öffentlichen Raum, sofern eine solche für den Verwendungszweck zwingend vorgeschrieben ist.

Rechtslage in Deutschland und vergleichbaren Rechtsordnungen
In der Bundesrepublik Deutschland führt der Einbau oder die Verwendung nicht zugelassener elektronischer
Komponenten oder modifizierter Baugruppen im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie der Richtlinien der EU zwingend zu folgenden
rechtlichen Konsequenzen: Erlöschen der Betriebserlaubnis: Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs unmittelbar, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- bzw. Geräuschverhalten sich verschlechtert.
Verlust des Versicherungsschutzes: Der Betrieb eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis kann
zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutzes führen. Im
Schadensfall drohen erhebliche zivilrechtliche Regressforderungen der Versicherungen. Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder: Die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr zieht empfindliche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie im Falle von Gefährdungen strafrechtliche Konsequenzen (z. B. nach § 315b StGB) nach sich. Es obliegt ausschließlich dem Käufer und Anwender, sich vor der Inbetriebnahme über die jeweils geltenden nationalen und regionalen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien seines Landes zu informieren und diese strikt einzuhalten.

Umfassender Haftungsausschluss (Disclaimer):
Der Inhaber von Code99, Herr Christian Wilhelm, sowie alle mit der Entwicklung, Fertigung und dem Vertrieb betrauten Personen übernehmen – im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen – keinerlei Haftung für direkte
oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Sachschäden, Personenschäden, Nutzungsausfälle oder finanzielle
Verluste, die durch die Verwendung, den Einbau, die Fehlfunktion oder die Nichtverfügbarkeit der Produkte
entstehen. Insbesondere wird jegliche Haftung ausgeschlossen für: Schäden an Fahrzeugen, Motoren, Steuergeräten oder elektrischen Anlagen, die durch unsachgemäßen Einbau, falsche Verdrahtung oder Inkompatibilität verursacht wurden. Rechtliche, finanzielle oder behördliche Sanktionen (wie Bußgelder, Stillegungen, Mängelberichte, Anordnungen von Rückrüstungen oder amtliche Gutachterkosten), die dem Nutzer durch den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum auferlegt werden. Schäden, die aus der Modifikation von Original-Fahrzeugkomponenten (wie ECU-Firmware, CAN-Bus-Netzwerken oder Sensorik) resultieren.

Pflichten des Kunden und Anwenders
Mit dem Erwerb, der Annahme oder der Verwendung eines Produktes von Code99 erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass: Er vollumfänglich und eigenverantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
im Bereich der StVZO, verantwortlich ist. Er das Produkt nicht im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen wird, es sei denn, es liegt eine gültige, von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) ausgestellte Einzelabnahme nach § 21 StVZO vor. Er vor jeder Inbetriebnahme eigenverantwortlich prüft, ob die Installation zu sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen des Gesamtsystems (z.B. Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Airbag-Systeme) führen kann. Er eventuelle Dritte (z.B. Werkstätten, Nachkäufer, Familienmitglieder) unmissverständlich und nachweislich über diesen Nutzungsausschluss informieren muss.